XILINX, INC.
KERN-LIZENZVEREINBARUNG
LESEN SIE DIESE KERN-LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) SORGFÄLTIG DURCH. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER „ZUSTIMMEN“ KLICKEN ODER ANDERWEITIG AUF DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN (IM FOLGENDEN DEFINIERT) ZUGREIFEN, DIESE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, STIMMEN SIE IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS ZU, AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN. „LIZENZNEHMER“ BEZEICHNET DAS UNTERNEHMEN ODER EINE ANDERE JURISTISCHE PERSON (OBEN GENANNT), DER XILINX, INC., EINE IN DELAWARE REGISTRIERTE GESELLSCHAFT MIT SITZ IN 2100 LOGIC DRIVE, SAN JOSE, CA 95124 („XILINX”) DIE HIER BESCHRIEBENE LIZENZ ERTEILT HAT. WENN DER LIZENZNEHMER NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN IST, DARF ER NICHT AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER „ZUSTIMMEN“ KLICKEN UND NICHT AUF DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN ZUGREIFEN, SIE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. WENN DER LIZENZNEHMER DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN BEREITS VON EINER AUTORISIERTEN QUELLE ERHALTEN HAT, MUSS ER DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN UMGEHEND ZURÜCKSENDEN, UM EINE RÜCKERSTATTUNG ZU ERHALTEN. WIE IN DIESEM DOKUMENT VERWENDET, BEZEICHNET DAS „DATUM DES INKRAFTTRETENS“ DAS DATUM, AN DEM DER LIZENZNEHMER AUF DIE SCHALTFLÄCHE „AKZEPTIEREN“ ODER „ZUSTIMMEN“ (SIEHE OBEN) KLICKT ODER ANDERWEITIG AUF DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN ZUGREIFT, SIE HERUNTERLÄDT, INSTALLIERT ODER VERWENDET, JE NACHDEM, WAS ZUERST EINTRITT.
Die Parteien kommen wie folgt überein:
1. Produktanhang, Rangfolge der Bestimmungen. Diese Vereinbarung umfasst den nachstehenden Anhang A (der „Produktanhang“). Der Produktanhang enthält alle Bedingungen, die für die darin beschriebenen lizenzierten Materialien zusätzlich zu oder abweichend von den Abschnitten 1 bis 12 dieser Kern-Lizenzvereinbarung gelten. In diesem Fall haben die Bestimmungen des Produktanhangs Vorrang vor allen widersprüchlichen Regelungen dieser Lizenzvereinbarung, jedoch ausschließlich für die betreffenden lizenzierten Materialien. Etwaige Bedingungen einer Bestellung oder eines anderen Dokuments, das vom Lizenznehmer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausgestellt wird, gelten als ungültig und haben keine Wirkung, um diese Vereinbarung zu ergänzen oder zu ändern.
2. Definitionen
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das eine Vertragspartei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ bedeutet, dass die kontrollierende Partei direkt oder indirekt mehr als fünfzig Prozent der Anteile oder Eigentumsanteile des kontrollierten Unternehmens besitzt, wodurch sie die Befugnis hat, die allgemeine Geschäftsführung des kontrollierten Unternehmens zu leiten oder zu veranlassen. Ein Unternehmen gilt nur während des Zeitraums als verbundenes Unternehmen, in dem eine solche Kontrolle besteht.
„Autorisierungscodes“ bezeichnet alle von Xilinx (oder in dessen Auftrag) ausgegebenen FLEXlm-Lizenzschlüssel, Lizenzdateien, Lizenzmanager, Dongles oder andere Schlüssel, Codes oder Informationen, die für die Nutzung der lizenzierten Materialien erforderlich sind.
„Autorisierter Standort“ bezeichnet einen einzelnen geografischen Standort, an dem der Lizenznehmer seine Geschäftstätigkeit ausübt, mit einem Radius von höchstens fünf (5) Meilen, wobei dieser Standort oben angegeben ist.
„Bitstream“ bezeichnet eine maschinenausführbare, binäre Form des Designs des Lizenznehmers, die zur Programmierung eines Xilinx Bausteins verwendet wird.
„Fehler“ bezeichnet ein sich wiederholendes Versagen der lizenzierten Materialien, im Wesentlichen der von Xilinx veröffentlichten Spezifikation zu entsprechen.
„Lizenzierte Materialien“ bezeichnet die Xilinx Designdateien (auch als „Kern“ bezeichnet) und die Dokumentation, wie im Produktanhang näher beschrieben, sowie alle dem Lizenznehmer von Xilinx zur Verfügung gestellten Materialien.
„Spezifikation“ bezeichnet das von Xilinx zur Verwendung mit den lizenzierten Materialien bereitgestellte Datenblatt.
„Updates“ bezeichnet in Bezug auf die lizenzierten Materialien Folgendes, wie von Xilinx an den Lizenznehmer geliefert: (a) von oder für Xilinx entwickelte Fehlerkorrekturen; und (b) von oder für Xilinx entwickelte Funktionserweiterungen oder andere Modifikationen (die nach alleinigem Ermessen von Xilinx kein neues Produkt darstellen).
„Xilinx Gerät“ bezeichnet FPGA, PLD, SoC, konfigurierbare Speicher oder andere Halbleiterbauelemente, die Xilinx direkt oder über einen oder mehrere autorisierte Distributoren von Xilinx entwickelt und verkauft.
3. Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Bedingungen vorliegender Vereinbarung gewährt Xilinx dem Lizenznehmer hiermit die folgenden nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Lizenzen:
3.1 Nutzungsrechte: Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien intern vervielfältigen und verwenden, ausschließlich zum Zweck der Erstellung von Designs, die in einen Xilinx Baustein programmiert werden; und
3.2 Vertriebsrechte: Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien ausschließlich in Form eines Bitstreams zur Programmierung eines Xilinx Bausteins, der in den System-Hardwareprodukten des Lizenznehmers betrieben wird, vervielfältigen und vertreiben.
Der Lizenznehmer darf seinen verbundenen Unternehmen gestatten, die ihm oben gewährten Rechte auszuüben; vorausgesetzt jedoch, dass der Lizenznehmer für jede Nichterfüllung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch seine verbundenen Unternehmen so haftet, als wäre es eine Nichterfüllung des Lizenznehmers selbst.
4. Einschränkungen.
4.1 Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien nur im Einklang mit Abschnitt 3.1 (Nutzungsrechte) verwenden und darf deren Nutzung durch Personen außerhalb des autorisierten Standorts nur im Einklang mit Abschnitt 3.2 (Vertriebsrechte) zulassen.
4.2 Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien nur in dem Umfang reproduzieren, der für deren autorisierte Nutzung oder Verbreitung erforderlich ist (gemäß Abschnitt 3 oben) sowie für Archivierungs- und Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer jederzeit und in jedem Fall alle Urheberrechtshinweise und Eigentumsvermerke auf jeder Kopie in derselben Weise reproduziert, wie diese Hinweise und Vermerke auf dem Original vorhanden sind.
4.3 Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien nicht an Dritte weitergeben oder diesen zur Verfügung stellen, außer in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 (Vertriebsrechte).
4.4 Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse von Benchmarking-Tests der lizenzierten Materialien nicht veröffentlichen oder offenlegen oder diese Ergebnisse für eigene konkurrierende Entwicklungsaktivitäten verwenden.
4.5 Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien nicht entschlüsseln, dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder anderweitig auf eine von Menschen wahrnehmbare Form reduzieren.
4.6 Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien nicht modifizieren oder ändern.
4.7 Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Materialien nicht verpfänden, vermieten, verleasen, verleihen, ausleihen, zeitlich teilen, unterlizenzieren oder auf andere Weise übertragen.
5. Zahlung, Steuern.
5.1 Zahlung. Für Einkäufe, die über einen autorisierten Händler von Xilinx getätigt werden, gilt dieser Abschnitt 5 (Zahlung, Steuern) nicht. Xilinx stellt dem Lizenznehmer die Lizenzgebühr in Rechnung, die Xilinx dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung festgelegt hat, sowie alle Beträge, die in einer vom Lizenznehmer ausgestellten Bestellung für Support-Verlängerungen angegeben sind. Der Lizenznehmer zahlt diese Rechnungen vollständig innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug, Gegenforderung oder Aufrechnung. Überfällige Beträge werden mit einem Zinssatz von 1,5 % pro Monat verzinst oder, falls niedriger, mit dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz. Ungeachtet des Vorstehenden kann Xilinx Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten verlangen, abhängig von einer Bonitätsprüfung des Lizenznehmers durch Xilinx oder Änderungen der finanziellen Situation des Lizenznehmers. Wenn die Abläufe des Lizenznehmers vorsehen, dass eine Rechnung erst nach Ausstellung einer entsprechenden Bestellung bezahlt werden darf, ist der Lizenznehmer dafür verantwortlich, diese Bestellung 30 Tage vor Fälligkeit der Rechnung auszustellen. In Fällen, in denen Lizenzgebühren im Voraus bezahlt wurden und im Rahmen einer Xilinx Productivity Advantage (XPA) oder einer ähnlichen Vereinbarung gültig bleiben, wird das dem Lizenznehmer zur Verfügung stehende Restbudget um die Höhe der Lizenzgebühr und alle Beträge reduziert, die in einer vom Lizenznehmer für die Verlängerung des Supports ausgestellten Bestellung festgelegt sind.
5.2 Transfersteuern. Die gemäß dieser Vereinbarung an Xilinx zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Umsatz-, Nutzungs- oder sonstige Steuern oder staatliche Abgaben. Der Lizenznehmer ist für die Zahlung aller dieser Steuern oder Abgaben verantwortlich, mit Ausnahme von Steuern, die ausschließlich auf dem Nettoertrag von Xilinx basieren. Sofern zutreffend, legt der Lizenznehmer Xilinx zum Zeitpunkt der Bestellung eine gültige Bescheinigung über eine Steuerbefreiung oder einen ermäßigten Steuersatz vor, die von einer zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurde.
5.3 Quellensteuern. Wenn der Lizenznehmer nach geltendem Recht zur Erhebung von Quellensteuern verpflichtet ist, muss er Xilinx im Voraus über diese Verpflichtung informieren und alle von Xilinx geforderten zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Quellensteuerpflicht in Bezug auf Transaktionen im Rahmen dieser Vereinbarung zu reduzieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beantragung reduzierter Quellensteuersätze, vergünstigter Steuersätze oder anderer steuerlicher Vergünstigungen in eigenem Namen oder im Namen von Xilinx. Der Lizenznehmer hat die geltenden Steuergesetze und -vorschriften auf eigene Kosten einzuhalten. Der Lizenznehmer unterstützt Xilinx bei der Erlangung zulässiger Steuergutschriften oder -abzüge für Quellensteuern, indem er Xilinx in einer für den Lizenznehmer akzeptablen Form Originale oder beglaubigte Kopien von Steuerzahlungsbelegen oder anderen Nachweisen über die Zahlung von Quellensteuern durch den Lizenznehmer in Bezug auf Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt.
6. Geistiges Eigentum.
6.1 Eigentum. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass alle geistigen Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an den lizenzierten Materialien und allen Kopien davon das alleinige Eigentum von Xilinx oder seinen Lizenzgebern (falls vorhanden) sind und bleiben. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass dem Lizenznehmer stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise eine Lizenz oder ein anderes Recht übertragen wird, mit Ausnahme der Lizenzen und Rechte, die dem Lizenznehmer in Abschnitt 3 (Lizenzgewährung) ausdrücklich gewährt werden. Der Lizenznehmer versteht, dass Teile der lizenzierten Materialien und der zugehörigen Dokumentation möglicherweise von Dritten an Xilinx lizenziert wurden und dass diese Dritten Drittbegünstigte der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind. Die lizenzierten Materialien sind durch Gesetze und internationale Vertragsbestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums und gewerblicher Schutzrechte geschützt.
6.2 Schadensersatz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichtet sich Xilinx, den Lizenznehmer gegen Ansprüche, Klagen, Prozesse oder Verfahren Dritter (zusammenfassend als „Ansprüche” bezeichnet) zu verteidigen und Schadensersatzzahlungen zu leisten, die einem solchen Dritten durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zugesprochen oder von Xilinx im Rahmen eines Vergleichs vereinbart wurden, sowie Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die auf Verlangen von Xilinx entstanden sind (zusammenfassend als „Schadensersatz“ bezeichnet) zu zahlen, soweit diese dadurch verursacht wurden, dass die von Xilinx gelieferten lizenzierten Materialien Patente oder Urheberrechte Dritter verletzen oder missbräuchlich verwendete Geschäftsgeheimnisse enthalten; vorausgesetzt jedoch, dass der Lizenznehmer Xilinx unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche informiert, Xilinx die volle Befugnis zur Verteidigung und Beilegung solcher Ansprüche erteilt und Xilinx in dieser Hinsicht jede angemessene Unterstützung gewährt. Xilinx ist nicht verpflichtet, Ansprüche abzuwehren oder Schadensersatz zu leisten, soweit diese verursacht wurden durch: (a) Änderungen an den lizenzierten Materialien, die von anderen Personen als Xilinx vorgenommen wurden, (b) die Kombination der lizenzierten Materialien mit anderen Produkten, Gegenständen, Materialien oder Technologien, (c) die unbefugte Nutzung oder Verbreitung der lizenzierten Materialien oder die Nutzung außerhalb der Spezifikationen für die lizenzierten Materialien, (d) die Einhaltung der Spezifikationen oder Anforderungen des Lizenznehmers, (e) die Nutzung oder Einbeziehung von Produkten, Artikeln, Materialien oder Technologien, die vom Lizenznehmer bereitgestellt wurden, in die lizenzierten Materialien, (f) die Konformität der lizenzierten Materialien mit Standards, die von einer Normungsorganisation oder -stelle veröffentlicht wurden, (g) Schaltkreise oder andere Funktionen, die in dem Gesamtdesign, in das die lizenzierten Materialien integriert sind, vorhanden sind oder daraus resultieren, mit Ausnahme der Schaltkreise oder Funktionen, die ausschließlich von den lizenzierten Materialien in der Form bereitgestellt werden, in der sie dem Lizenznehmer von Xilinx geliefert wurden, oder (h) Ansprüche Dritter gegen den Lizenznehmer, in denen behauptet wird, dass die lizenzierten Materialien Rechte an geistigem Eigentum verletzen, wenn diese Ansprüche als Reaktion auf einen ursprünglichen Anspruch des Lizenznehmers oder eines seiner verbundenen Unternehmen geltend gemacht wurden. Ungeachtet des Vorstehenden kann Xilinx, falls lizenzierte Materialien Gegenstand eines solchen Anspruchs werden oder nach Ansicht von Xilinx wahrscheinlich werden, nach eigenem Ermessen: (1) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die lizenzierten Materialien weiterhin zu nutzen, (2) diese lizenzierten Materialien so ersetzen oder ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen, wodurch die Verpflichtungen von Xilinx aus dieser Vereinbarung erlöschen, oder (3) wenn nach Einschätzung von Xilinx keine dieser Alternativen wirtschaftlich vertretbar ist, diese Vereinbarung in Bezug auf die angeblich rechtsverletzenden lizenzierten Materialien kündigen und alle im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Beträge (abgeschrieben auf einer fünfjährigen, linearen Basis) zurückerstatten. Vorbehaltlich Abschnitt 10 (Haftungsbeschränkung) stellt das Vorstehende die gesamte Haftung und Verpflichtung (ausdrücklich, gesetzlich, stillschweigend oder anderweitig) von Xilinx und den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Lizenznehmers in Bezug auf Ansprüche wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum jeglicher Art dar.
7. Geheimhaltung.
7.1 Pflichten. Sofern in Abschnitt 3 (Lizenzgewährungen) nicht ausdrücklich anders zulässig, ist der Lizenznehmer verpflichtet, (a) die vertrauliche Behandlung der lizenzierten Materialien als geschützte Geschäftsgeheimnisse von Xilinx zu gewährleisten; und (b) die lizenzierten Materialien in keiner Form anderen Personen als seinen Mitarbeitern zugänglich machen, die am autorisierten Standort arbeiten, die einen echten „Informationsbedarf” für die in dieser Vereinbarung genehmigten Zwecke haben und die an Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden sind, die Xilinx (und gegebenenfalls seinen Lizenzgebern) nicht weniger Schutz bieten als die in dieser Vereinbarung enthaltenen. Der Lizenznehmer erklärt gegenüber Xilinx, dass er ein System zur Wahrung der Geheimhaltung unterhält, das den allgemein anerkannten Praktiken zum Schutz eigener vertraulicher Geschäftsinformationen entspricht, wozu auch schriftliche Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern gehören, und dass die lizenzierten Materialien durch ein solches System in gleichem Maße geschützt werden, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung zu irreparablen und anhaltenden Schäden für Xilinx führen kann, für die es möglicherweise keine angemessenen Rechtsmittel gibt, und dass Xilinx berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung und/oder eine Verfügung zur spezifischen Leistung sowie andere angemessene Rechtsmittel (einschließlich Schadenersatz) zu beantragen.
7.2 Ausnahmen. Die Geheimhaltungspflichten unter dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen, die (a) dem Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt sind; (b) ohne unrechtmäßige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Lizenznehmers öffentlich bekannt sind oder werden; (c) der Lizenznehmer rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflichten erhalten hat; (d) mit schriftlicher Genehmigung von Xilinx zur Veröffentlichung freigegeben wurden; oder (e) vom Lizenznehmer unabhängig und ohne Verwendung oder Nutzung der lizenzierten Materialien entwickelt wurden.
8. Eingeschränkte Garantie. Xilinx garantiert, dass Xilinx, wenn der Lizenznehmer Xilinx innerhalb eines Zeitraums von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens schriftlich einen Fehler meldet (die „Garantiezeit“), den Fehler korrigieren oder eine Problemumgehung für diesen Fehler bereitstellen oder die lizenzierten Materialien durch im Wesentlichen ähnliche Materialien ohne diesen Fehler ersetzen wird; wenn dies für Xilinx nach eigener Auffassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann Xilinx die dem Lizenznehmer für diese lizenzierten Materialien gewährte Lizenz kündigen und die von Xilinx für diese lizenzierten Materialien erhaltene Lizenzgebühr zurückerstatten. Das Vorstehende beschreibt die alleinige Haftung von Xilinx und den ausschließlichen Rechtsbehelf des Lizenznehmers in Bezug auf Verstöße gegen die vorstehende eingeschränkte Garantie.
9. Haftungsausschluss.
9.1 SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, WERDEN DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN „WIE GESEHEN“ („AS IS“) BEREITGESTELLT, OHNE IRGENDEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG JEGLICHER ART, UND XILINX SCHLIESST ALLE ANDEREN GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN AUS, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEDE GARANTIE DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 8 (EINGESCHRÄNKTE GARANTIE) FESTGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNG. XILINX ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG, DASS DIE IN DEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN IN KOMBINATION MIT ANDEREN FUNKTIONEN, KERNEN, SOFTWARE ODER PROTOKOLLEN FUNKTIONIEREN WERDEN ODER DASS DER BETRIEB DER LIZENZIERTEN MATERIALIEN UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERFREI SEIN WIRD ODER DASS ALLE FEHLER ODER MÄNGEL IN DEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN KORRIGIERT WERDEN KÖNNEN.
9.2 DER LIZENZNEHMER ERKENNT AN, DASS DIE VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN MATERIALIEN IN KOMBINATION MIT ANDEREN FUNKTIONEN, KERNEN, SOFTWARE ODER PROTOKOLLEN LIZENZEN VON DRITTEN ERFORDERN KANN, UND DER LIZENZNEHMER ÜBERNIMMT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR DIE BESCHAFFUNG SOLCHER LIZENZEN.
9.3 DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN SIND NICHT DAFÜR AUSGELEGT ODER BESTIMMT, AUSFALLSICHER ZU SEIN ODER IN ANWENDUNGEN VERWENDET ZU WERDEN, DIE AUSFALLSICHERE LEISTUNG ERFORDERN, WIE Z. B. ANWENDUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT LEBENSERHALTENDEN ODER SICHERHEITSVORRICHTUNGEN ODER -SYSTEMEN, MEDIZINISCHEN GERÄTEN DER KLASSE III, KERNKRAFTANLAGEN, DER AUSLÖSUNG VON AIRBAGS, DER STEUERUNG VON FAHRZEUGEN ODER FLUGZEUGEN (ES SEI DENN, ES GIBT EINE AUSFALLSICHERE ODER REDUNDANTE FUNKTION, DIE NICHT DIE NUTZUNG VON SOFTWARE IM XILINX GERÄT ZUR UMSETZUNG DER REDUNDANZ BEINHALTET UND BEIM AUSFALL EIN WARNSIGNAL AN DEN BETREIBER AUSGIBT) ODER ANDEREN ANWENDUNGEN, DIE ZU TOD, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTEN (EINZELN UND ZUSAMMENFASSEND „KRITISCHE ANWENDUNGEN“). DER LIZENZNEHMER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, VOR DER VERWENDUNG ODER VERBREITUNG VON SYSTEMEN, DIE DIE LIZENZIERTEN MATERIALIEN ENTHALTEN, DIESE GRÜNDLICH ZU TESTZWECKEN AUF SICHERHEIT ZU PRÜFEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT DER LIZENZNEHMER DAS ALLEINIGE RISIKO UND DIE HAFTUNG FÜR JEGLICHE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN MATERIALIEN IN KRITISCHEN ANWENDUNGEN.
10. Haftungsbeschränkung. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG: (1) XILINX ODER SEINE LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR DATENVERLUSTE, ENTGANGENE GEWINNE, GOODWILL ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER INDIREKTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER NUTZUNG ODER DEM BETRIEB DER LIZENZIERTEN MATERIALIEN, GANZ ODER TEILWEISE, ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND JEGLICHER HAFTUNGSTHEORIE; (2) DIE GESAMTE HAFTUNG VON XILINX ODER SEINEN LIZENZGEBERN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL DEN BETRAG DER LIZENZGEBÜHREN, DIE XILINX VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE BETREFFENDEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN ERHALTEN HAT; (3) DIESE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN SOLCHER VERLUST VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAR ODER OB XILINX AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; UND (4) DIESE BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DER WESENTLICHE ZWECK EINER HIERIN VORGESEHENEN BEGRENZTEN ABHILFE FEHLGESCHLAGEN IST. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG SCHLIESST KEINE DER PARTEIEN IHRE HAFTUNG IN IRGENDEINER WEISE FÜR ANGELEGENHEITEN AUS ODER BESCHRÄNKT SIE, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. DIE PARTEIEN SIND SICH EINIG, DASS DIESER ABSCHNITT 10 (HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG) EINE RISIKOVERTEILUNG DARSTELLT, DIE DIE PARTEIEN FÜR ANGEMESSEN HALTEN.
11. Laufzeit und Kündigung.
11.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt in Kraft, bis sie gemäß diesem Abschnitt 11 gekündigt wird.
11.2 Kündigung durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund oder ohne Grund kündigen, indem er die lizenzierten Materialien und alle Kopien und abgeleiteten Werke vernichtet und Xilinx davon in Kenntnis setzt. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung auch wegen eines wesentlichen Vertragsverstoßes von Xilinx kündigen, vorausgesetzt, der Lizenznehmer hat Xilinx schriftlich über diesen Verstoß informiert und Xilinx behebt den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung.
11.3 Kündigung durch Xilinx. Xilinx kann diese Vereinbarung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Lizenznehmer kündigen, vorausgesetzt, dass Xilinx den Lizenznehmer schriftlich über diese Vertragsverletzung informiert hat und der Lizenznehmer diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung behebt. Im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäß Abschnitt 7, bei der eine unbefugte Offenlegung und/oder Verbreitung durch elektronische oder andere Mittel Xilinx wahrscheinlich einen unangemessenen Schaden zufügen würde, kann Xilinx jedoch nach eigenem Ermessen diese Vereinbarung sofort kündigen und andere angemessene, billige und rechtliche Mittel einlegen, die zum Schutz seiner Interessen im Rahmen dieser Vereinbarung als notwendig erachtet werden.
11.4 Auswirkungen der Kündigung. Mit der Kündigung dieser Vereinbarung enden die von Xilinx hierin gewährten Lizenzen und Rechte, und der Lizenznehmer hat die lizenzierten Materialien, einschließlich aller Kopien und abgeleiteten Werke, sowie alle zugehörigen Unterlagen zu vernichten und diese Vernichtung Xilinx schriftlich zu bestätigen. Zusätzlich zu etwaigen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des Lizenznehmers bleiben die Rechte und Pflichten jeder Partei gemäß den folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung auch nach Beendigung dieser Vereinbarung auf unbestimmte Zeit bestehen: Abschnitte 6 (Geistiges Eigentum), 7 (Geheimhaltung), 9 (Haftungsausschluss), 10 (Haftungsbeschränkung), 11.4 (Auswirkungen der Kündigung) und 12 (Allgemeines).
12. Allgemeines.
12.1 Nutzung durch Behörden. Die lizenzierten Materialien bestehen aus kommerzieller Computersoftware, die ausschließlich auf Kosten von Xilinx entwickelt wurde. Entsprechend unterliegen die Verwendung, Vervielfältigung und Offenlegung der lizenzierten Materialien durch oder für die US-Regierung gemäß den Federal Acquisition Regulations (FAR) Abschnitt 12.212 und Defense FAR Supplement (DFARS) Abschnitt 227.7202, den in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen. Der Hersteller ist Xilinx, Inc., 2100 Logic Drive, San Jose, CA 95124, USA.
12.2 Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Der Lizenznehmer hält sich uneingeschränkt an alle geltenden Import- und Exportgesetze und -Vorschriften des Landes des Lizenznehmers und der Vereinigten Staaten. Diese Vereinbarung kann Gegenstände und Informationen betreffen, die den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) oder den Export Administration Regulations (EAR) der US-Regierung unterliegen. Der offiziell eingetragene Importeur/Exporteur darf keine Produkte oder technischen Daten direkt oder indirekt exportieren, wieder exportieren, weiterverkaufen, übertragen oder offenlegen an Personen, Organisationen oder Länder, für die ein Exportverbot besteht, oder an ausländische Personen dieser, es sei denn, dies wurde ordnungsgemäß von der US-Regierung und/oder einer anderen zuständigen oder relevanten Regierungs- oder Aufsichtsbehörde genehmigt.
12.3 Geltendes Recht. (a) Wenn der Lizenznehmer seinen Sitz in Nordamerika, Südamerika oder einem anderen Ort hat, der nicht unter (b) oder (c) unten fällt: Diese Vereinbarung und ihre Durchführung sind nach den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien auszulegen, zu interpretieren und zu regeln, ohne Anwendung von Kollisionsnormen, und die zuständigen Gerichte im County Santa Clara, Kalifornien, haben die Zuständigkeit. (b) Wenn der Lizenznehmer seinen Sitz in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika (EMEA) hat: Diese Vereinbarung und ihre Durchführung sind nach den Gesetzen Irlands auszulegen, zu interpretieren und zu regeln, ohne Anwendung von Kollisionsnormen, und die zuständigen irischen Gerichte haben die Zuständigkeit. (c) Wenn der Lizenznehmer seinen Sitz im asiatisch-pazifischen Raum, Australien oder Neuseeland hat: Diese Vereinbarung und ihre Durchführung sind nach den Gesetzen Singapurs auszulegen, zu interpretieren und zu regeln, ohne Anwendung von Kollisionsnormen, und die zuständigen Gerichte in Singapur haben die Zuständigkeit. Die Parteien schließen ausdrücklich die Anwendung der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) auf diese Vereinbarung aus. Wenn der Lizenznehmer eine natürliche Person ist, gilt er als an seinem gewöhnlichen Wohnsitz ansässig. Wenn der Lizenznehmer eine juristische Person oder eine andere Rechtsperson ist, gilt er als in dem Land ansässig, in dem er seinen Sitz hat oder seine Gesellschaft gegründet wurde.
12.4 Abtretung. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xilinx weder ganz noch teilweise kraft Gesetzes oder auf andere Weise abtreten oder Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung übertragen. Jede Fusion, Übernahme, Umstrukturierung, Änderung der Kontrollverhältnisse oder Ähnliches, an der der Lizenznehmer beteiligt ist, gilt als eine Übertragung, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen gilt diese Vereinbarung zugunsten von Xilinx und seinen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern und ist für die vom Lizenznehmer zugelassenen Abtretungsempfänger verbindlich.
12.5 Risikoverteilung. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die einen Haftungsausschluss von Garantien oder einen Ausschluss bzw. eine Begrenzung von Schadensersatz vorsieht, eine ausdrückliche Risikoverteilung darstellt und Teil der Gegenleistung dieser Vereinbarung ist.
12.6 Verzicht, Änderung. Kein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht einer der Parteien auf ein Recht oder Rechtsmittel für eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt als Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung dieser Bestimmung oder als Verzicht auf die Bestimmung selbst oder auf eine andere Verletzung oder Bestimmung. Verzichte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt und von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sind.
12.7 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als nicht durchsetzbar, rechtswidrig, nichtig oder ungültig beurteilt werden, gilt diese Bestimmung insoweit nicht als Bestandteil der Vereinbarung, während die übrigen Bestimmungen weiterhin vollständig gültig und wirksam bleiben.
12.8 Mitteilungen. Jegliche Mitteilungen, die nach dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und auf folgende Weise zugestellt werden, wobei die Mitteilung als erfolgt gilt wie angegeben: (i) bei persönlicher Zustellung: bei persönlicher Übergabe; (ii) bei Zustellung per Übernachtkurier: nach schriftlicher Empfangsbestätigung; (iii) bei Übermittlung per Fax: nach Bestätigung des Empfangs der elektronischen Übermittlung, vorausgesetzt, dass die Mitteilung innerhalb von fünf (5) Tagen danach auch auf eine der anderen hierin genannten Arten zugestellt wird; oder (iv) per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein: nach Empfangsbestätigung. Die Mitteilung ist an die oben angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse zu senden, die eine der Parteien schriftlich angibt. Mitteilungen an Xilinx sind zu richten an: Xilinx, Inc., Attn: General Counsel, Legal Department, 2100 Logic Drive, San Jose, CA 95124.
12.9 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die lizenzierten Materialien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Diskussionen, Zusicherungen, Regelungen, Absprachen oder Vereinbarungen zum Gegenstand dieser Vereinbarung. Zusätzliche Bedingungen oder Änderungen, die vom Lizenznehmer vorgeschlagen werden, sind für Xilinx nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von Xilinx unterzeichnet wurden.
12.10 Auslegung. Durch Anklicken von „Akzeptieren“ oder „Zustimmen“ zu dieser Vereinbarung bestätigt der Lizenznehmer, dass er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat, Gelegenheit hatte, diese Vereinbarung mit seinen Rechtsberatern und anderen Beratern zu besprechen, und sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklärt. Diese Vereinbarung ist fair und sachlich gemäß ihren Bestimmungen auszulegen und darf nicht in übermäßig strenger, wörtlicher Weise zugunsten oder zulasten einer der Parteien interpretiert werden.
2017.09
ZUSÄTZLICHE ODER ABWEICHENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE OBEN BESCHRIEBENEN LIZENZIERTEN MATERIALIEN:
Hinweis zu Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Protokollen CAN (Controller Area Network) und CAN FD (Controller Area Network with Flexible Data-Rate) auf der Grundlage der CAN-Spezifikation (V. 2.0) und/oder der CAN FD-Spezifikation (V. 1.0), die von der Robert Bosch GmbH und ihren Lizenzgebern entwickelt wurden:
Die oben beschriebenen lizenzierten Materialien enthalten CAN- und CAN FD-Technologie, die geltenden Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum der Robert Bosch GmbH und ihrer Lizenzgeber (zusammenfassend als „Patentinhaber“ bezeichnet) unterliegt.
Die Patentinhaber haben das Angebot von Xilinx abgelehnt, im Namen der Lizenznehmer der oben beschriebenen lizenzierten Materialien eine Lizenz für die Patente der Patentinhaber und alle anderen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf CAN und CAN FD zu erwerben. Gleichwohl verlangen die Patentinhaber von allen Lizenznehmern der oben beschriebenen lizenzierten Materialien, dass sie direkt von den Patentinhabern eine Lizenz für die Patente der Patentinhaber und alle anderen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf CAN und CAN FD erwerben. Daher erklärt und garantiert der Lizenznehmer hiermit (1) gegenüber Xilinx, dass er derzeit über eine Lizenz für die Patente und sonstigen geistigen Eigentumsrechte der Patentinhaber in Bezug auf CAN und CAN FD verfügt und diese auch weiterhin behalten wird (oder vor der Programmierung eines Xilinx Geräts mit den lizenzierten Materialien eine Lizenz erwerben wird) und (2) verpflichtet sich, Xilinx von allen Ansprüchen, Klagen, Verfahren, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, schadlos zu halten oder gegen sie zu verteidigen, die Xilinx im Zusammenhang mit einer Verletzung der vorstehenden Zusicherung und Gewährleistung durch den Lizenznehmer entstehen. Sämtliche Beschränkungen, Ausschlüsse oder Haftungsausschlüsse hinsichtlich der Haftung des Lizenznehmers gemäß der Vereinbarung gelten nicht und werden in Bezug auf die Gewährleistungs- und Freistellungsverpflichtungen des Lizenznehmers im vorstehenden Satz als nichtig angesehen.
Xilinx lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab, die sich aus Ansprüchen ergibt, die Patentinhaber gegenüber dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit den oben beschriebenen lizenzierten Materialien auf der Grundlage von Patenten oder anderen geistigen Eigentumsrechten geltend machen können, die Gegenstand des Lizenzprogramms der Robert Bosch GmbH sind. Etwaige Verpflichtungen von Xilinx, den Lizenznehmer von Ansprüchen freizustellen, schadlos zu halten oder gegen sie zu verteidigen, die darauf beruhen, dass die lizenzierten Materialien die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen, gelten nicht und sind in Bezug auf Patente oder sonstige geistige Eigentumsrechte, die Gegenstand des Lizenzprogramms der Robert Bosch GmbH sind, unwirksam.
Support:
Für ein Jahr ab dem Datum der Auftragserteilung gewährt Xilinx für die oben aufgeführten lizenzierten Materialien kostenlosen Zugang zur technischen Support-Website von Xilinx, auf der die Ingenieure des Lizenznehmers Zugriff haben auf (1) Fehlerkorrekturen und andere Updates für einen Kern, die Xilinx allen derzeit unterstützten Lizenznehmern dieses Kerns kostenlos zur Verfügung stellt, und (2) Referenzmaterialien zu Schwierigkeiten, die häufig bei der Installation, Konfiguration und dem Betrieb eines Kerns auftreten können.