DURCH DIE INSTALLATION, DAS HERUNTERLADEN UND/ODER DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE, DIE DIESER ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“) UND DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTATION ODER AKTUALISIERUNGEN („SOFTWARE“) BEILIEGT, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS SIE ALS PRIVATPERSON ODER AUTORISIERTER VERTRETER EINES UNTERNEHMENS DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND AN DIESE GEBUNDEN SIND. WENN SIE DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, HERUNTERZULADEN ODER ANDERWEITIG ZU VERWENDEN, UND WERDEN GEBETEN, DIE SOFTWARE AN DIE PARTEI ZURÜCKZUGEBEN, VON DER SIE SIE ERHALTEN HABEN. DAS RECHT ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE WIRD NUR UNTER DER BEDINGUNG GEWÄHRT, DASS SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN.
SIE NEHMEN AUSSERDEM ZUR KENNTNIS, DASS DIESE SOFTWARE NUR VON Advanced Micro Devices, Inc. („AMD“) ODER EINEM AUTORISIERTEN HÄNDLER VON AMD BEZOGEN WERDEN DARF. WENN SIE DIESE SOFTWARE VON EINER ANDEREN QUELLE ERHALTEN HABEN, HAT DIESE QUELLE SIE IHNEN ILLEGAL BEREITGESTELLT UND SIE HABEN KEIN RECHT, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, HERUNTERZULADEN ODER ANDERWEITIG ZU VERWENDEN; EINE SOLCHE VERWENDUNG STELLT EINE VERLETZUNG DER RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM DAR.
Beschränkte Lizenz für autorisierte Händler
Wenn Sie ein Erstausrüster, Händler, Wiederverkäufer, Integrator oder ein anderes Unternehmen sind, das Technologieprodukte und/oder -dienstleistungen anbietet, und wenn Sie ausdrücklich berechtigt sind, Kopien der Software an Endbenutzer zu verteilen, sind Sie ein „autorisierter Händler“. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung erhalten Sie eine beschränkte, einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zum Vertrieb und/oder zur Installation der Software in unveränderter Objektcodeform ausschließlich (i) an einen erwerbenden Endbenutzer und im Namen eines erwerbenden Endbenutzers für interne Geschäftszwecke des Endbenutzers und (ii) nur zur Verwendung mit einem (1) AMD Produkt, das über autorisierte AMD Vertriebskanäle erworben wurde. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt angegeben, ist es autorisierten Händlern ausdrücklich untersagt, die Software ganz oder teilweise zu kopieren und/oder zu verteilen, die Software zur Erbringung von Beratungs- oder anderen Dienstleistungen für Dritte zu verwenden und die Software in jeglicher Form oder in jeglichem Format zu verteilen. Autorisierte Händler unterliegen allen anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Autorisierte Händler müssen sicherstellen, dass ihre Endbenutzer diese Vereinbarung sehen und ihr zustimmen.
Beschränkte Lizenz für Endbenutzer
Wenn Sie die Software für Ihren persönlichen Gebrauch oder für den internen Gebrauch Ihres Unternehmens lizenziert haben, sind Sie ein „Endbenutzer“. Ihnen wird hiermit vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine beschränkte, einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieser Software in unveränderter Objektcodeform gewährt, und zwar ausschließlich (i) für interne Geschäftszwecke und (ii) nur in Bezug auf ein (1) AMD Produkt, das über autorisierte AMD Vertriebskanäle erworben wurde. Außerdem dürfen Sie diese Software nur über autorisierte AMD Vertriebskanäle beziehen. Der Bezug von einer anderen Quelle stellt eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von AMD und seinen Lizenzgebern dar.
Einschränkungen
Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten „Beschränkte Lizenz für autorisierte Händler“ und „Beschränkte Lizenz für Endbenutzer“ ausdrücklich genehmigt, dürfen autorisierte Händler und Endbenutzer (zusammen „Sie“) Folgendes nicht tun (und sie dürfen auch einer anderen Person Folgendes nicht gestatten und nicht veranlassen, dass eine andere Person Folgendes tut): (i) Rückentwicklung, Übersetzung, Disassemblierung, Ableitung von Quellcode, Dekompilierung, Vermietung, Leasing, Herstellung, Anpassung, Erstellung abgeleiteter Werke oder anderweitige Veränderung oder Verteilung der Software oder eines Teils davon; (ii) Erstellung vollständiger oder teilweiser Kopien der Software, mit der Ausnahme, dass nur Endbenutzer eine Kopie der Software für ihre Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellen dürfen; (iii) öffentliche Anzeige der Software oder Verwendung der Software zur Erbringung von Beratungs- oder anderen Dienstleistungen für Dritte und (iv) Entfernung von Urheberrechts-, Marken-, Patent- oder anderen Eigentumsrechtshinweisen, die an irgendeiner Stelle in oder auf der Software erscheinen.
Eigentumsrechte
Die Software ist in erster Linie geistiges Eigentum von Seagate Technology PLC. („Seagate“) und ihren Lizenzgebern („Lizenzgeber“). In keinem Fall erhalten Sie die Rechte an der Software oder an deren Komponenten. Im Verhältnis zwischen Seagate und Ihnen ist Seagate Inhaber aller Rechte an der Software. Zu den Rechten von Seagate gehören insbesondere alle Kopien der Software sowie alle Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum, die in einem Land weltweit anerkannt sind.
Die Software ist sowohl durch die Gesetze der USA als auch durch internationale Verträge geschützt.
Alle Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumt werden, sind Seagate bzw. den Lizenzgebern vorbehalten.
Bestimmte Änderungen an der Software sind geistiges Eigentum der Advanced Micro Devices, Inc. Im Verhältnis zwischen AMD und Ihnen ist AMD Inhaber aller Rechte an diesen Änderungen, insbesondere Patentrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte am geistigen Eigentum, die in einem Land weltweit anerkannt sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vereinbarung bleibt bis zu ihrer Kündigung wirksam. AMD kann diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn Sie eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Bei einer Kündigung sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Software, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, zu vernichten, zu löschen oder zurückzugeben.
Keine Garantie
DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEREITGESTELLT. SEAGATE UND AMD LEHNEN IN IHREM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN DER LIZENZGEBER JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER NICHTVERLETZUNG, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER SOFTWARE SOWIE DER GARANTIE, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST ODER DASS DIE SOFTWARE IN KOMBINATION MIT ANDERER SOFTWARE ODER HARDWARE FUNKTIONIERT. Seagate und seine Lizenzgeber bieten keinen Support für die Software an, und sofern Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf Support haben, wird Ihnen empfohlen, sich an die Partei zu wenden, von der Sie die Software erhalten haben. Ungeachtet des Vorstehenden unterliegen Updates der Software (die vertrieben werden können oder auch nicht) dieser Vereinbarung, und solche Updates gelten für die Zwecke dieser Vereinbarung als Software.
Die Software ist nicht absolut fehlertolerant und ist nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Kontrollgeräte in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder bestimmt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern und bei denen ein Ausfall der Software unmittelbar zu Tod, Verletzungen oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte, wie z. B. der Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigation, Flugsicherung, Maschinen zur direkten Lebenserhaltung oder Waffensystemen („Hochrisikoaktivitäten“). Ausdrückliche oder stillschweigende Garantien für Aktivitäten mit hohem Risiko werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
IN KEINEM FALL HAFTEN SEAGATE, AMD ODER DIE LIZENZGEBER GEGENÜBER IRGENDEINER PARTEI FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENEN GEWINN ODER DATEN ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN UND ZAHLEN KEINEN STRAFSCHADENERSATZ – UNABHÄNGIG VON DEREN ENTSTEHUNGSGRUND UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE –, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG von SEAGATE, AMD oder DER LIZENZGEBER IHNEN GEGENÜBER, WEDER DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) NOCH AUF ANDERE WEISE, DEN BETRAG DER VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLTEN GEBÜHR. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. In einigen Ländern ist der Ausschluss stillschweigender Garantien, wie im Abschnitt „Keine Garantie“ dieser Lizenz beschrieben, oder die Beschränkung der Haftung, wie in diesem Abschnitt beschrieben, nicht zulässig, weshalb die oben genannten Ausschlüsse oder Beschränkungen möglicherweise für Sie nicht gelten. In diesem Fall werden, soweit zulässig, alle Ausschlüsse von Garantien oder Haftungsbeschränkungen in ihrer Dauer oder Art im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang begrenzt.
Exportkontrollen
Der Lizenznehmer muss alle Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen sowie -vorschriften befolgen, die in den USA und anderen betroffenen Ländern gelten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ferner, weder direkt noch indirekt Produkte, technische Daten, Software oder Quellcode, die er von AMD im Rahmen dieser Lizenz erhalten hat, oder das direkte Produkt dieser technischen Daten oder Software in ein Land zu exportieren, zu reexportieren oder zu übertragen, für das die USA oder ein anderes betroffenes Land eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung verlangen, ohne zuvor solche Lizenzen oder Genehmigungen einzuholen; und er verpflichtet sich zudem, dabei alle geltenden Gesetze und Vorschriften der USA oder des Landes, in dem die technischen Daten oder die Software erworben wurden, einzuhalten. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass die erhaltenen technischen Daten und Software ohne Genehmigung durch US-amerikanische oder lokale Gesetze und Vorschriften nicht verwendet oder wie folgt exportiert, reexportiert oder übertragen werden dürfen: (i) an ein Land, das sanktioniert oder mit einem Embargo belegt wurde, und an Staatsangehörige oder Einwohner solcher Länder; (ii) an einen eingeschränkten Endbenutzer, wie er in einer geltenden staatlichen Endbenutzerliste angegeben ist; und (iii) an jede Partei, bei der die Endverwendung nukleare, chemische/biologische Waffen, Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge umfasst. Eine Liste der häufigsten Ländergruppen und weitere Informationen zur EAR oder den Verpflichtungen des Lizenznehmers im Rahmen dieser Regelungen finden Sie auf der Website des U.S. Bureau of Industry and Security unter http://www.bis.doc.gov/.
Allgemeines
Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang damit ergeben, unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Colorado, ohne Verweis auf Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Alle rechtlichen Schritte oder Verfahren werden vor einem Staats- oder Bundesgericht in Denver, Colorado, USA, eingeleitet, und Sie erklären sich damit einverstanden, der Zuständigkeit dieser Gerichte zu unterliegen. Steuern und Abgaben, die von Ländern in Bezug auf die Software erhoben werden, sind vom Endbenutzer zu zahlen. Der Verzicht einer der Parteien auf Geltendmachung von Rechten bei einer Verletzung dieser Vereinbarung oder die Nichtgeltendmachung eines in vorliegendem Dokument bestimmten Rechts sind nicht als Verzicht auf eine spätere Geltendmachung des entsprechenden Rechts bei einer Verletzung sowie nicht als Verzicht auf Geltendmachung eines anderen Rechts zu verstehen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar oder zu weit gefasst gehalten werden, wird sie nach Möglichkeit geändert und nicht für unwirksam erklärt, um die Absicht der Parteien in dem Maße zu verwirklichen, wie es erforderlich ist, um die Bestimmung nach geltendem Recht durchsetzbar zu machen und in der geänderten Fassung durchzusetzen. In jedem Fall gelten alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang als wirksam und durchsetzbar. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Zusicherungen zum Gegenstand dieser Vereinbarung, einschließlich aller Bestellungen oder Bestelldokumente. Eine Änderung dieser Vereinbarung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterschrieben werden.